Was ist ein Kleingarten?

Liebe Interessenten,

Sie fragen sich bestimmt was ein Kleingarten denn genua ist und was es mit einem Kleingartenverein so auf sich hat. Wir verraten es Ihnen.

Was ist ein Kleingarten?
Offizielle Beschreibung: Nach §1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinGG) ist ein Kleingarten ein Garten der

1. dem Nutzer (KleingärtnerIn) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) dient und

2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, wie Wegen, Spiel- und Grünflächen, Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Definition Kleingartenanlage). 

Zusammengefasst. Der Kleingarten ist eine Parzelle innerhalb einer Kleingartenanlage, bzw. Gemeinschaft, welches zum Anbau von Obst und Gemüse, sowie zur Erholung genutzt werden kann. Es handelt sich hierbei um keine Wochenendgärten oder reine Freizeit- und Erholungsgrundstücke.

Wie ist ein Kleingartengrundstück gestaltet?
Auf den Parzellen befindet sich eine Laube, welche im Falle von unserer Kleingartenanlage genormt sind, so dass jede Laube exakt gleich groß ist.
Die Laube kann zur Lagerung von Werkzeugen und zum Aufenthalt genutzt werden.

Alle Parzelle verfügen über einen eigenen Wasseranschluss mit eigenem Wasserzähler, über welchen Trinkwasser zur Verfügung steht.

Auf den Parzellen sollte nach der Vorgabe der kleingärtnerischen Nutzung bewirtschaftet werden:

  • ein Drittel zum Anbau von Gemüse- und Obsterzeugnissen
  • ein Drittel Zierpflanzen und Rasenfläche
  • ein Drittel zur Erholung (Laube, Terasse, Pergola, Wege).

Unsere Kleingartenanlage „Eulengreuth“ ist in einer offenen bauweise geplant und errichtet worden, so dass zwischen den einzelnen Parzellen keine Zäune oder Hecken stehen. Dies ergibt ein wunderbares Gesamtbild und ein einzigartiges Gemeinschaftsgefühl.

Zur Anpflanzung auf den Parzellen gibt es ein paar Dinge zu beachten,
so sind Pflanzen welche gegen eine gärtnerische Nutzung stehen, untersagt.
Hierunter fallen Wald- und Nadelbäume, hochstämmige Obstbäume, etc.
Genauere Informationen hierzu finden Sie in unserer Gartenordnung.

Ebenso befinden sich speziell in unserer Kleingartenanlage keine fest installierten Gewächshäuser. Diese sind im Bebauungsplan nicht enthalten und somit nicht möglich.

Wie wird die Kleingartenanlage unterhalten? Ganz klar, gemeinsam.

Unsere Kleingartenanlage wird unserem Obmann betreut. Er kümmert sich um den Erhalt und die Pflege der Kleingartenanlage und achtet ebenso auf die Einhaltung der Regeln.

In jedem Jahr wird in der Pächterversammlung, auf Vorschlag des Obmanns die Anzahl der jährlich zu erbringenden Gemeinschaftsstunden ermittelt. Diese Gemeinschaftsstunden dienen zur Instandsetzung und dem Erhalt des Gemeinschaftseigentums, wie Wegen, Toilettenanlagen, usw.

Die Gemeinschaftsarbeit erfolgt an festgelegten Terminen, meist samstags und wird, wie der Name schon sagt, gemeinsam erledigt. Dies fördert die Gemeinschaft untereinander und macht das Arbeiten effizienter.

Darüber hinaus werden die Freiflächen im Wechsel von den Pächterinnen und Pächter gemäht, ebenso Bäume und die Wildsträucherhecken geschnitten. Diese Arbeiten werden unterjährig nach Notwendigkeit anberaumt und die Pächterinnen und Pächter darüber informiert. Alles in allem ein überschaubarer Aufwand im Vergleich zu Arbeitsstunden oder -diensten in anderen Vereinen oder Gewerken.

Welche Vorteile hat ein Kleingarten?
Anbau von eigenen unbehandelten Lebensmitteln auf naturgemäß bewirtschafteten Böden. 

  • Der Schutz des Bundeskleingartengesetzes für Pachtzinsobergrenzen.
  • Eine gesunde Freizeitbeschäftigung und Erholung für die ganze Familie
  • Leben und Bewirtschaften in der Gemeinschaft eines Kleingartenvereins
  • regelmäßige Fachvorträge zu aktuellen Themen
  • Unterstützung und Beratung durch vereinsinterne und Verbandssfachberater
  • Unterstützung durch eine funktionierende Verbandsstruktur
  • Nutzung von Rahmenvertragskonditionen für alle notwendigen Versicherungen

Der Kleingartenverein

Der Verein ist Pächter des Grundstücks gegenüber der Gemeinde und für die Einhaltung aller Regeln und baulichen Auflagen verantwortlich. Finanziert wird dieser über Mitgliedsbeiträge und Erlöse aus Vereinsfesten. Hierbei ist jeder Verein auf die tatkräftige Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen.

Themen der aktuellen Klima- und Transformationsdebatte sind im „Mikrokosmos“ Kleingarten seit jeher an der Tagesordnung. Menschen, die ein Stück Land zur Verfügung gestellt bekommen und dieses für eine gewisse Zeit nutzen und bewirtschaften, ist dieses Thema immer present. Hintergrund ist immer der Gedanke, dass mehrere nachkommende Generationen dieses Stück Land ebenso noch nutzen möchten.  Es gilt in täglichen Arbeit und Bewirtschaftung der Grundsatz:  Erhalten und schützen. Nur gesunde Böden und
eine gesunde und vielfattige Umwelt ermöglichen die Eigenversorgung auf den
Parzellen.

Es werden verschiedene Aktivitäten und Aktionen angeboten, darunter Lehrfahrten, Grillabende, Frühschoppen, Fachvorträge und vieles mehr. Jährliche Versammlungen für Mitglieder und Pächter sind die maßgeblichen Entscheidungsgremien. Der Verein wird ehrenamtlich geführt und verwaltet.

Haben wir Interesse geweckt, so melden Sie sich bitte bei uns.

Vorrangig suchen wir Pächterinnen und Pächter aus Dettingen unter Teck.
Im Umkreis gibt es einige Kleingartenanlage, so dass fast jede Gemeinde oder Stadt im Umkreis eine Kleingartenanlage bereitstellt. Weitere Informationen über Kleingartenanlage im Umkreis finden Sie auf der Internetseite unseres Bezirksverbandes: Link

Ebenso sind kurze Wege auch im Sinne der Ökologie wünschenswert.